FAQ - FRANKE

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FAQ

Behörde oder Prüfsachverständiger?

Sie haben die freie Wahl, ob Sie den Brandschutz von der Behörde oder einem Prüfsachverständigen prüfen lassen.
Beides ist genehmigungsrechtlich gleichrangig!

Wer wählt den Prüfsachverständigen namentlich aus?

Sie können den Prüfsachverständigen frei auswählen. Die Genehmigungsbehörde macht Ihnen keine Vorgaben.



Wer bezahlt den Prüfsachverständigen?
Hier gilt: Wer bestellt bezahlt. Dies ist verständlich, da Sie (Bauherr) den Prüfsachverständigen auch beauftragen.
Die Kosten für die „übrige“ Baugenehmigung verringern sich natürlich für Sie, da der Brandschutz nun ja nicht mehr behördlich geprüft wird.

Behörde oder Prüfsachverständiger – eine Entscheidung für`s Leben?
Nein! Ein Verfahrenswechsel ist grundsätzlich


möglich, selbst in einem laufenden Genehmiungsverfahren.
Sprechen Sie mich an, dann kann ich sehen was machbar und insbesondere auch sinnvoll für Sie ist.

Ihre Frage ist nicht dabei!
Kein Problem, kontaktieren Sie mich einfach! Dumme Fragen gibt es ja bekanntlich nicht, also: nur zu!


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